
1.1. S. v. Zinskonversion: Staatlich angeordnete Herabsetzung der Nominalzins en von Schuldverhältnissen. In einer Marktwirtschaft wesensfremd. 2. Die von einem Schuldner durch Verhandlungen mit den Gläubiger n vorgenommene Umwandlung einer höher verzinslichen Schuld - z. B. Anleihe - in eine niedriger verzinsliche (Konversionsanleihe) bzw. ...
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